09.10.2026
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 und Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024

Hinweisbekanntmachung:
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land für das Wirtschaftsjahr 2026 nebst Genehmigung sowie der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 nebst Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 EigBGes i.V.m. § 97 Abs. 4 HGO auf der Internetseite des Wasserwerks Gerauer Land (https://www.wasserwerk-gerauer-land.de) bis zum 31. Dezember 2026 heruntergeladen werden.
Die Bereitstellung erfolgt zum 18.06.2026.
Bekanntmachung:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2025 den Wirtschaftsplan 2026 mit folgendem Feststellungsvermerk beschlossen:
„Festsetzung
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird im Erfolgsplan in den Erträgen auf 6.920.000 EUR in den Aufwendungen auf 6.710.000 EUR mit einem Überschuss von 210.000 EUR; im Vermögensplan in den Einnahmen (Mittelherkunft) auf 4.690.000,00 EUR in den Ausgaben (Mittelverwendung) auf 4.690.000,00 EUR festgesetzt.
Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen des Vermögensplans notwendig ist, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
Stellenübersicht
Es gilt die als Teil des Wirtschaftsplanes beigefügte Stellenübersicht.
Groß-Gerau, den 10.12.2025
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land
Jochen Engel, Verbandsvorsitzender“
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau als zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30. April 2026 das Eintreten der Genehmigungsfiktion des § 143 Abs. 1 S. 3 HGO mit folgendem Wortlaut bestätigt:
„Der im vorgenannten Beschluss über den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes „Wasserwerk Gerauer Land“ für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
3.000.000,00 €
(in Worten: ,,Drei Millionen Euro");
und
1. den im vorgenannten Beschluss über den Wirtschaftsplan festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
1.000.000,00 €
(in Worten: ,,Eine Million Euro").
sind als genehmigt anzusehen, da die Genehmigungsfiktion gemäß § 143 Abs. 1 S. 2 HGO eingetreten ist.“
Wirschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 nebst Genehmigung
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat zudem in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2025 den Jahresabschluss 2024 festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 158.159,37 € der Allgemeinen Rücklage (Gewinnrücklage) zuzuführen. Dem Vorstand des Wasserwerks Gerauer Land wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
Der Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH hat dem Jahresabschluss 2024 mit Datum vom 01. Oktober 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An das Wasserwerk Gerauer Land, Groß-Gerau
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Zweckverbands Wasserwerk Gerauer Land, Groß-Gerau,- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Wasserwerk Gerauer Land für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbands zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Mainz, 1. Oktober 2025
DORNBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Kern
Wirtschaftsprüfer
Laehn
Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land für das Wirtschaftsjahr 2024 kann nebst Lagebericht und Prüfungsbericht ab der Vollendung der Bekanntmachung für die Dauer von einem Jahr über den nachfolgenden Link eingesehen werden:
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 nebst Lagebericht und Prüfungsbericht
18.06.2026
gez. Jochen Engel
(Verbandsvorsitzender)
