
Grundgebühr.
Die Grundgebühr bemisst sich nach der Zählergröße.Die jährliche Grundgebühr beträgt je Wasserzähler bei Wasserzählern mit Durchfluss (Q3):
Dauerdurchfluss (Q3)
in m³/h
jährliche Gebühren
01.01.2024(brutto)
Q3=4
60,00 €
Q3=10
150,00 €
Q3=16
240,00 €
Q3=25
375,00 €
Q3=63
945,00 €
Q3=100
1.500,00 €
*Weitere Gebühren siehe Satzung.
Musterbescheid.
Eine Wasserverbrauchsabrechnung wirft oft Fragen auf. Deshalb haben wir für Sie einen Musterbescheid erstellt, der dem Bescheid entspricht, welcher zu Ihnen nach Hause kommt. Das Wasserwerk Gerauer Land ist zudem als Dienstleister für die Verbandskommunen Trebur (seit 2014), Nauheim (ab 2017) und Büttelborn (ab 2018), mit der Erstellung der Abwasserbescheide beauftragt.

Haben Sie Fragen?
Haben Sie Fragen zu unserem Trinkwasser oder unseren Services? – Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Nachricht.
*Pflichtfeld

