Wasseranschluss Netzwerk Gerauer Wasserwerk

Grundgebühr.

Die Grund­ge­bühr be­misst sich nach der Zäh­ler­grö­ße.Die jähr­li­che Grund­ge­bühr be­trägt je Was­ser­zäh­ler bei Was­ser­zäh­lern mit Durch­fluss (Q3):

Dau­er­durch­fluss (Q3)
in m³/​h
jähr­li­che Ge­büh­ren
01.01.2024(brut­to)
Q3=4
60,00 €
Q3=10
150,00 €
Q3=16
240,00 €
Q3=25
375,00 €
Q3=63
945,00 €
Q3=100
1.500,00 €

*Wei­te­re Ge­büh­ren sie­he Sat­zung.

Musterbescheid.

Eine Was­ser­ver­brauchs­ab­rech­nung wirft oft Fra­gen auf. Des­halb ha­ben wir für Sie ei­nen Mus­ter­be­scheid er­stellt, der dem Be­scheid ent­spricht, wel­cher zu Ih­nen nach Hau­se kommt. Das Was­ser­werk Ge­r­au­er Land ist zu­dem als Dienst­leis­ter für die Ver­bands­kom­mu­nen Tre­bur (seit 2014), Nau­heim (ab 2017) und Büt­tel­born (ab 2018), mit der Er­stel­lung der Ab­was­ser­be­schei­de be­auf­tragt.

Glas mit Gerer Landwasser

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