Verbandsversammlung am 29.11.2023

Das Protokol der Verbandsversammlung am 29.11.2023 finden Sie hier.

 

Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2022 des Wasserwerks Gerauer Land

Hinweisbekanntmachung:
Die Bereitstellung erfolgt zum 18.01.2024.

Bekanntmachung:
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 21.06.2023 den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 27 Abs. 3 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.

Dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH geprüften Jahresabschluss 2022 wurde mit Datum vom 28.04.2023 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind im Zeitraum vom 22.01.2024 - 26.01.2022, Montag - Freitag von 09:00-12:00 Uhr und Montag - Donnerstag von 13:00-15:00 Uhr im Verwaltungsgebäude des Wasserwerks Gerauer Land, Breslauer Str. 10, 64521 Groß-Gerau, Schulungsraum, öffentlich ausgelegt.

gez. Jochen Engel
Verbandsvorsitzender

Kundeninformation zur Erhöhung der Verbrauchs- und Grundgebühren zum 01.01.2024

(Versorgte Kommunen: Büttelborn, Nauheim und Trebur) *

Sehr geehrte Kundin, 
sehr geehrter Kunde,

damit wir zukünftig wieder kostendeckend wirtschaften können, hat die Verbandsversammlung die Verbrauchs- und Grundgebühren zum 01.01.2024 angehoben.

Neben der Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 1,52 €/m³ (brutto) auf 1,77 €/m³ (brutto) werden nach der langen Zeit von 26 Jahren erstmals auch wieder die Grundgebühren erhöht.

Die neuen Grundgebühren wurden so kalkuliert, dass die Zählergrößen und somit deren Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. In Folge dieser Skalierung sind Haushalte mit größeren Wasserzählern von der Gebührenerhöhung stärker betroffen. 

Übersicht Grundgebühren 

Zählergröße
Dauerdurchfluss (Q3)
jährliche Grundgebühr
bis 31.12.2023 (brutto)
jährliche Grundgebühr
ab 01.01.2024 (brutto)
Q3=4 22,32 € 60,00 €
Q3=10 27,60 € 150,00 €
Q3=16 51,87 € 240,00 €
Q3=25 361,06 € 375,00 €
Q3=63 459,54 € 945,00 €
Q3=100 556,74 € 1.500,00 €

 

Hinweis: Bei 97 % der Haushalte ist ein Wasserzähler mit der Zählergröße Q3=4 verbaut.

Auswirkungen der Gebührenerhöhung zum 01.01.2024 bei einer Zählergröße Q3=4

In Abhängigkeit des Jahresverbrauches erhöhen sich die Kosten in Folge der Gebührenanpassungen für Kunden mit der Zählergröße Q3=4 (ehemals Qn 2,5) zwischen 27 % bzw. 87,68 €/a (200 m³/a) und 51 % bzw. 50,18 €/a (50 m³/a).

 

Als Ihr Wasserversorger für die Kommunen Büttelborn, Nauheim und Trebur ist es unsere Aufgabe, die Versorgung Ihrer Gemeinde mit Trinkwasser auch langfristig sicherzustellen.

Aus diesem Grund haben wir in den letzten 10 Jahren rund 18 Mio. Euro in den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer technischen Versorgungsanlagen investiert. Ein Großteil des Betrages - etwa 11,0 Mio. Euro - sind in die Sanierung und Erneuerung unseres rund 330 km langen Versorgungsnetz geflossen. Auch zukünftig wird jährlich ein Großteil unserer Investition gezielt für den Erhalt und Ausbau unseres Rohrnetzes eingesetzt.

Im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung wurde das gesamte Rohrnetz unseres Wasserverbandes einer hydraulischen, wirtschaftlichen wie auch zustands- und risikoorientierten Optimierung und Erneuerungsplanung unterzogen. Ergebnis der Gesamtuntersuchung ist eine detaillierte Erneuerungsplanung, die sowohl die Rohrmaterialien, als auch das Alter, das Schadenspotenzial sowie die Bedeutung der Leitung innerhalb des Systems berücksichtigt. Um das Rohrnetz auch zukünftig mit der zwingend erforderlichen Sicherheit betreiben zu können, müssen wir pro Jahr durchschnittlich rund 3 km Rohrleitungen erneuern.

Bedingt durch die seit Anfang 2022 massiv angestiegenen Energie- und Materialkosten hat sich auch der Kostenaufwand für die Modernisierungen im Rohrnetz und den Betrieb des Leitungssystems erheblich erhöht.

Das Jahr 2022 wurde mit einem Fehlbetrag abgeschlossen und das Jahr 2023 wird nur wegen eines Einmaleffektes voraussichtlich ausgeglichen abschließen.

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung unter Telefon 06152 9817/-18, -19 gerne zur Verügung.

Ihr Wasserwerk Gerauer Land

*) Kunden aus Groß-Gerau und deren Stadtteile werden von den Stadtwerken Groß-Gerau mit den von der Stadt Groß-Gerau festgelegten Gebühren gesondert abgerechnet.

 

 

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land

Hinweisbekanntmachung:
Die Satzung kann während der Geschäftszeiten MO-FR von 08:00-12:00 sowie MO-DO von 13:00-15:30 Uhr eingesehen und ein Ausdruck gegen Gebühr ausgegeben werden.
Die Bereitstellung erfolgt zum 07.12.2023.

Bekanntmachung vom 07.12.2023: 
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 29.11.2023 die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 31.12.2022 beschlossen.

1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 31.12.2022

Auf Grund der §§ 7, 9 und 21 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBI. S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16.02.2022 (GVBl. S. 83, 88) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land in ihrer Sitzung vom 29.11.2023 folgende 1. Änderung der Satzung vom 31.12.2022 beschlossen:

Artikel 1
§ 14 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

Für die Durchführung der Aufgabe im Gebiet der Stadt Groß-Gerau nach § 3 schließen Zweckverband und Stadt Groß-Gerau eine gesonderte Vereinbarung. Zu diesem Zweck werden die Aufwendungen und Einnahmen der Tätigkeiten des Verbandes auf dem Gebiet der Stadt Groß-Gerau nach § 3 verursachungsgerecht ermittelt und abgerechnet.

Artikel 2
Die Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Groß-Gerau, den 29.11.2023
gez. Jochen Engel, Bürgermeister
(Verbandsvorsitzender)

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land

Hinweisbekanntmachung:
Die Satzung kann während der Geschäftszeiten MO-FR von 08:00-12:00 sowie MO-DO von 13:00-15:30 Uhr eingesehen und ein Ausdruck gegen Gebühr ausgegeben werden.
Die Bereitstellung erfolgt zum 07.12.2023.

Bekanntmachung vom 07.12.2023: 
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 29.11.2023 die 6. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 02.12.2015 beschlossen.

6. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 02.12.2015

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14. Dezember 2010 (GVBl. S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land in ihrer Sitzung vom 29. November 2023 folgende 6. Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen:

Artikel 1
§ 25 wird wie folgt neu gefasst:
§ 25 Benutzungsgebühren

(1)       Der Verband erhebt zur Deckung seiner Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG einerseits Grundgebühren zur Deckung eines Vorabanteils der Vorhaltekosten nach Maßgabe des Abs. 2 und andererseits Verbrauchsgebühren zur Deckung der verbleibenden Vorhaltekosten sowie der verbrauchsabhängigen Kosten nach Maßgabe des Abs. 3.

(2)       Die Grundgebühr bemisst sich nach der Art und Durchflusskapazität des Wasserzählers. Sie beträgt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer jährlich für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss von

Q3 = 4 m³/h       (Nenndurchfluss Qn 2,5)          60,00 €       (56,07 € netto + 7% USt)
Q3 = 10 m³/h     (Nenndurchfluss Qn 6)           150,00 €     (140,19 € netto + 7% USt)
Q3 = 16 m³/h     (Nenndurchfluss Qn 10)         240,00 €     (224,30 € netto + 7% USt)
Q3 = 25 m³/h     (Nenndurchfluss Qn 15)         375,00 €     (350,47 € netto + 7% USt)
Q3 = 63 m³/h     (Nenndurchfluss Qn 40)         945,00 €     (883,18 € netto + 7% USt)
Q3 = 100 m³/h   (Nenndurchfluss Qn 60)      1.500,00 € (1.401,87 € netto + 7% USt)

(3)       Die Verbrauchsgebühr bemisst sich nach der Menge in Kubikmetern (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers. Sie beträgt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer 
1,77 € pro m³ (1,65 € pro m³ netto + 7% USt).

Ist eine Messeinrichtung ausgefallen, wird die Selbstablesung versäumt oder nicht abgegeben oder wird dem Verband bzw. einem Beauftragten der Zutritt zu den Messeinrichtungen verweigert oder ist das Ablesen der Messeinrichtungen aus sonstigen Gründen nicht möglich, schätzt der Verband den Verbrauch nach pflichtgemäßem Ermessen.

Artikel 2
Die Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Groß-Gerau, den 29.11.2023
gez. Jochen Engel, Bürgermeister
(Verbandsvorsitzender)

Verbandsversammlung am 21.06.2023

Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 21.06.2023 finden Sie hier.

 

 

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land

Hinweisbekanntmachung:
Die Satzung kann während der Geschäftszeiten MO-FR von 08:00-12:00 sowie MO-DO von 13:00-15:30 Uhr eingesehen und ein Ausdruck gegen Gebühr ausgegeben werden.
Die Bereitstellung erfolgt zum 30.06.2023.

Bekanntmachung: 
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 21.06.2023 die 5. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 02.12.2015 beschlossen.

5. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 02.12.2015

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl. S. 764), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land in ihrer Sitzung vom 21.6.2023 folgende 5. Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen:

Artikel 1
§ 12 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Regelung des § 16 AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 in der Fassung vom
11. Dezember 2014) zum Zutrittsrecht findet Anwendung.

Artikel 2
Die Satzungsänderung tritt am 1.07.2023 in Kraft.

Groß-Gerau, den 21.06.2023
gez. Jan Fischer, Bürgermeister
(Verbandsvorsitzender)

 

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES ZWECKVERBANDES "WASSERWERK GERAUER LAND"

Hinweisbekanntmachung: 
Die Bereitstellung erfolgt zum 17.05.2023. 

Vertretungsberechtigte des Zweckverbandes "Wasserwerk Gerauer Land"
Der Zweckverband macht hiermit gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 3 Abs. 5 EigBGes den Kreis der Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowie den Umfang der Vertretungsbefugnis bekannt.
Zur Wahrnehmung der Geschäftsleitung des Zweckverbandes hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 10.05.2023 mit Wirkung zum 01.01.2023 Herrn Martin Wurzel als Geschäftsführer gemäß der seit 31.12.2022 gültigen Verbandssatzung als Geschäftsführer bestellt.
Die Geschäftsleitung leitet den Zweckverband auf Grundlage der Beschlüsse der Verbandsversammlung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, soweit nicht durch das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit oder die Verbandssatzung etwas anderes bestimmt ist. Sie ist insbesondere befugt, den Zweckverband außergerichtlich im Rahmen der laufenden Geschäftsführung zu vertreten, soweit ein Geschäft im Einzelnen nicht nach § 5 EigBGes der Zuständigkeit des Vorstandes zugewiesen ist.

Groß-Gerau, den 10.05.2023
Jan Fischer
Verbandsvorsitzender

 

Vollsperrung Berkach im Teilbereich der Rathausstraße

Aufgrund von Rohrnetzarbeiten am Wasserversorgungsnetz wird in Groß-Gerau / Berkach die Rathausstraße im Zeitraum 20.03.-25.03.2023 im Teilbereich Hausnumme 18 bis 26 voll gesperrt, siehe Link

Bitte nutzen Sie die beschilderten Umleitungen. 

 

Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 des Wasserwerks Gerauer Land

Hinweisbekanntmachung:
Die Bereitstellung erfolgt zum 11.03.2023.

Bekanntmachung: 
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 13.07.2022 den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 gemäß § 27 Abs. 3 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes festgestellt. 

Dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH geprüften Jahresabschluss 2021 wurde mit Datum vom 12.04.2022 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind im Zeitraum vom 13.03.-17.03.2023, Montag - Freitag von 09:00-12:00 Uhr sowie Montag - Donnerstag von 13:00-15:00 Uhr im Verwaltungsgebäude des Wasserwerks Gerauer Land, Breslauer Straße 10, 64521 Groß-Gerau, Schulungsraum, öffentlich ausgelegt.

gez. Jan Fischer 
Verbandsvorsitzender      

 

Verbandsversammlung am 30.11.2022

Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 30.11.2022 finden Sie hier.

 

 

Zweckverbandssatzung Wasserwerk Gerauer Land, gültig ab 31.12.2022

Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 30.11.2022 die Satzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land, gültig ab 31.12.2022, beschlossen.

Die Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2022 im Groß-Gerauer Echo und in der Mainspitze.

Link zur Satzung

 

4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015

Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 30.11.2022 die 4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015 beschlossen.

Die 4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015 tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Die Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2022 im Groß-Gerauer Echo und in der Mainspitze.

Link zur Satzung

 

Wasserturm geht außer Betrieb – Fachbüro stellt Mängel in der Deckenstatik fest

Der Zweckverband „Wasserwerk Gerauer Land“ freut sich darauf, im Jahr 2029 auf die einhundertjährige Entwicklungsgeschichte des Groß-Gerauer Wasserturmes zurückzublicken.

Die Verantwortlichen des Zweckverbandes planten das besondere Jubiläum sehr frühzeitig, um mögliche Sanierungsmaßnahmen bis zum Jubiläum rechtzeitig abschließen zu können.

Vor einer umfänglichen Sanierung sollte jedoch der bauliche Zustand des Wasserturms geprüft werden. Da trotz intensiver Bemühungen weder in den eigenen noch in staatlichen Archiven Unterlagen zur Statik vorhanden waren, entschied man sich Ende 2021 eine statische Nachberechnung des inzwischen weit über 90 Jahre alten Gebäudes in Auftrag zu geben.

Zu beachten dabei war, dass der Wasserturm ein Tragwerk mit einem hohen Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 4) ist. Diese Einstufung geht einher mit besonderen Anforderungen an die Nachweise von Standsicherheit, Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz.

Die mehrfach überprüften statischen Untersuchungen brachten bedauerlicherweise schwerwiegende Mängel zu Tage:
Während die tragenden Stahlbetonstützen des Wasserturms ausreichend dimensioniert sind, ist die Tragkraft der vorhandenen Geschossdecken und Unterzüge für die derzeitige Nutzung (Büroräume) nicht ausreichend.

Zum Bedauern der Verantwortlichen des Zweckverbandes „Wasserwerk Gerauer Land“ erfordert der Ernst der Lage den kurzfristigen Auszug sämtlicher Unternehmen, die Räume in den Obergeschossen 1-5 im Wasserturm nutzen. Die betroffenen Mieter wurden umfassend informiert und bewiesen großes Verständnis für die außergewöhnliche Situation, die für alle Betroffenen überraschend kam und mit gewaltigen Herausforderungen verbunden ist.

Die Zweckverband sagte zu, seine Mieter, die ihren Auszug zügig organisieren wollen, nach besten Kräften zu unterstützen – sowohl in der praktischen Abwicklung als auch finanziell.

Weiterführende Untersuchungen werden offenbaren, ob und unter welchen Bedingungen eine Sanierung des Wasserturmes vorstellbar ist.

 

Verbandsversammlung am 21.09.2022

Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 21.09.2022 finden Sie hier.

 

Verbandsversammlung am 13.07.2022

Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 13.07.2022 finden Sie hier.

 

Verbandsversammlung am 24.11.2021

Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 24.11.2021 finden Sie hier.

 

Verbandsversammlung am 09.12.2020

Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 09.12.2020 finden Sie hier.

 

1. Änderungssatzung zur Zweckverbandssatzung vom 02.12.2015

Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 02.12.2015 beschlossen.

Link zur Satzung

 

3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015

Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 die 3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015 beschlossen.

Link zur Satzung

 

2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015

Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 die 2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015 beschlossen.

Link zur Satzung

 

Pressemitteilung zu Funkzählern

Wasserzähler werden "smart" - der Funkwasserzähler kommt

Ab 2021 sollen in den Verbandskommunen Nauheim, Trebur und Büttelborn alle herkömmlichen Wasserzähler des Wasserwerks Gerauer Land nach Ablauf ihrer sechsjährigen Eichzeit gegen Funkwasserzähler ausgetauscht werden. Das beschloss die Verbandsversammlung am 26. August 2020.

Funkwasserzähler können Daten wie Zählernummer, Zählerstand und auch Betriebsmeldungen wie z.B. zu Rückwärtsdurchfluss übertragen.  

Funkwasserzähler haben mehrere Vorteile, beispielsweise muss der Kunde für die Ablesung nicht mehr vor Ort sein und Zählerableser ins Haus lassen. Nebenbei ist das gerade in Zeiten einer Corona-Pandemie sinnvoll. Es kann auf den Stichtag genau abgerechnet werden und das Messverfahren der elektronischen Wasserzähler ist sehr präzise. 

Zukünftig wird es auch möglich sein auf Kundenwunsch den Datenspeicher des Funkwasserzählers für die Analyse des Wasserverbrauchs zu nutzen. 

Nach einer vollständigen Umstellung auf Funkwasserzähler kann das Wasserwerk mit Hilfe der neuen Technologie Wasserverluste in dem Rohrnetz leichter erkennen. 

Der neue Funkwasserzähler stellt zwei verschiedene technische Möglichkeiten der Datenübertragung bereit. Der eine technische Weg funktioniert über das Niedrigenergiefunknetz LoRaWAN. Spezielle Antennen („Gateways“) empfangen die LoRaWAN-Daten der Funkzähler und übertragen sie per Mobilfunk an das LoRaWAN-Portal. 

LoRaWAN stellt einen wesentlichen Baustein für eine „Smart City“ dar. So funktionieren bereits Altglasbehälterfüllstände oder die Steuerung von Straßenbeleuchtung per LoRaWAN. Für die Zukunft sind auch Anwendungsfälle in Kombination mit einem Smart Home denkbar, beispielsweise die Übertragung von Rauchmelderdaten oder Einbruchmeldungen.  

Da die Funkreichweite der Zähler aber aktuell über eine Distanz von maximal zwei Kilometern zuverlässig funktioniert und das Gateway-Raster in der Fläche noch nicht dicht genug ist, werden die Daten zunächst auch über die zweite technische Option der Funkwasserzähler mit Hilfe des „Drive-By-Verfahrens“ erfasst. Das heißt, die Funkdaten werden mit einem speziellen mobilen Computer im Vorbeifahren eingelesen. 

Funkwasserzähler, die über das „Drive-By-Verfahren“ ausgelesen werden, sind schon seit mehreren Jahren erfolgreich im Einsatz. Bei beiden Verfahren werden die Daten verschlüsselt, eine personenbezogene Zuordnung ist bei der elektronischen Übertragung nicht möglich und ist somit datenschutzkonform. 

Die weitere LoRaWAN-Entwicklung wird zunächst für die Gemeinde Nauheim forciert. Bei erfolgreicher Weiterentwicklung wird die Technik auf die Gemeinden Büttelborn und Trebur übertragen und kann unmittelbar genutzt werden.

Die Eichlaufzeit der Funkwasserzähler kann bis zu 12 Jahre betragen - doppelt so lange wie die Eichzeit bisheriger mechanischer Wasserzähler. Für den Kunden bleiben die Gebühren gleich. 


28.08.2020

1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Wasserwerks Gerauer Land vom 11.11.2015

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBI. S. 291), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBI. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBI. S. 366), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBI. 2013, S.134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S.247) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land in der Sitzung am 04.12.2019 folgende Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen.

Artikel 1

§ 25 Benutzungsgebühren (3) wird wie folgt neu gefasst:


(3) Die Zusatzgebühr bemisst sich nach der Menge (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers. Ist eine Messeinrichtung ausgefallen oder wird dem Verband bzw. einem Beauftragten der Zutritt zu den Messgeräten verweigert oder ist das Ablesen der Messeinrichtung aus sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht erfolgt, schätzt der Verband den Verbrauch nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Benutzungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Frischwasser

Netto             1,42 €
7 % USt         0,10 €
Brutto            1,52 €

Die Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

Groß-Gerau, den 04.12.2019

Der Vorstand des Zweckverbandes
Wasserwerk Gerauer Land
gez. Jan Fischer, Bürgermeister
(Verbandsvorsitzender)